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Auf den folgenden Seiten besteht die Möglichkeit der Versendung einer unverschlüsselten Reservierungsanfrage für die entsprechende Gemeinschaftseinrichtung. Ihre Anfrage wird von der Gemeindeverwaltung geprüft und beantwortet. (Ihre Anfrage ist noch keine bestätigte Buchung. Nur wenn der Termin frei ist, erhalten Sie einen Vertrag und damit eine verbindliche Buchung!)
Nach der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Dorfgemeinschaftshäuser und die Mehrzweckhalle der Gemeinde Kefenrod vom 13.02.2003 hat der Nutzer eine Gebühr für die Buchung zu entrichten. Diese Gebühr ist ohne weitere Aufforderung direkt nach Zustellung des Vertrages auf das darin genannte Konto der Gemeinde Kefenrod unter Angabe der Haushaltsstelle zu überweisen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, wenn eine Abbuchungsgenehmigung vorliegt. Die Zahlung wird ab dem Tage der Benutzung fällig.
Behördliche Genehmigungen (Gema, Sperrzeitverkürzung, Ausschankgenehmigung) hat der Nutzer rechtzeitig vor der Veranstaltung auf eigene Kosten einzuholen.
Der Restmüll und das recycelbare Material sind auf eigene Kosten zu entsorgen.
Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde oder Dritten anlässlich der Benutzung entstehen. Er haftet der Gemeinde insbesondere für jegliche Beschädigungen in den Einrichtungen und den Aussenanlagen. Glas- und Porzellanbruch sowie in Verlust geratenes Inventar sind ebenfalls zu ersetzen.
Die Kosten hierfür sind bei der Endabnahme direkt an den Hausmeister zu zahlen.
Die Gemeinde haftet nicht für Unfälle, Verluste, Personen- Sach- und Vermögensschäden, die den Nutzern oder Dritten im Dorfgemeinschaftshaus Burgbracht oder dessen Aussenanlage entstehen.
Der/Die Hausmeister/in wird nach der erfolgreichen Buchung von der Gemeindeverwaltung in Kenntnis gesetzt. Schlüsselübernahme und Übergabe des Inventars sind mit dem/der Hausmeister/in zu vereinbaren. Die Gemeinschaftseinrichtung ist dem/der Hausmeister/in vom Nutzer in einem einwandfreien und tadellos gereinigten Zustand zu übergeben. Die Vertragsbedingungen werden mit Benutzung der Räumlichkeiten anerkannt.
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