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Bauen in der Gemeinde Kefenrod

 

Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken in den folgenden Ortsteilen:

 

Gewerbe-, Misch- und Wohngebiet “Am Märzgarten”, Kefenrod

 

 

Bebauungsplan „Am Märzgarten“ in Kefenrod
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kefenrod hat in ihrer Sitzung am 19. April 2007 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Bereich am westlichen Ortsrand von Kefenrod für den Bereich („Auf den Ellern“) beschlossen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Am Märzgarten“. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Kefenrod, nordwestlich der L 3010 in der Flur 1 und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden von der Wegeparzelle 772/1 mit der Bezeichnung Am Märzgarten.
Im Westen von der Wegeparzelle 808.
Im Süden von der Gemeindegrenze nach Büdingen.
Im Osten von der Büdinger Straße (Landesstraße L 3010)
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist zusätzlich aus nachstehender Abb. ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt:
Die Gemeinde Kefenrod beabsichtigt im Anschluss an den westlichen Ortsrand von Kefenrod ein Baugebiet auszuweisen. Entsprechend dem städtebaulichen Planungsziel der Gemeinde und dem derzeit erkennbaren Bedarf, wird der Planungsbereich sowohl Gewerbegebietsflächen als auch Misch- und Wohngebietsflächen enthalten. Zur Herstellung einer städtebaulichen Ordnung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom 06.04.2009 bis 09.04.2009 in der Gemeindeverwaltung Kefenrod, Hitzkirchener Straße 19, 63699 Kefenrod, (Bauabteilung) während den allgemeinen Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Innerhalb dieser Frist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Kefenrod vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Kefenrod, den 02.04.2009
DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE KEFENROD
(B. Kling) Bürgermeister

 

Verkauf eines Baugrundstückes in Helfersdorf

 

 

Flur 4, Flurstück 16/5, Höhenstraße 1
Grundstücksgröße: ca. 800 Quadratmeter

 

Verkauf von Baugrundstücken “An der Strutt II”, Bindsachsen

 

 

Die Gemeinde Kefenrod bietet noch Baugrundstücke zum Verkauf an.

 

 

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich nähere Auskünfte über Grundstückspreise, Erschließungskosten etc. und Lage bei der Gemeindeverwaltung (Telefon: 06049 / 9606 -10) einholen.

 

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